Klare Orientierung bei widerstreitenden Interessen
Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter
Immer wieder neue aktuelle Urteile aus der Rechtsprechung lassen das Mietrecht sowohl für die Mieter als auch für die Vermieter zusehends komplizierter erscheinen. Gleiches gilt für das Pachtrecht und das Wohnungseigentumsrecht.
In den Medien finden sich häufig verwirrende oder für Nichtjuristen kaum verständliche Darstellungen. Dies gilt erst recht für zahlreiche Internetforen, in denen häufig widersprüchliche Aussagen kursieren: Wann und in welchem Umfang ist eine Mieterhöhung zulässig, welche Gründe rechtfertigen eine Vermieterkündigung, und in welchen Fällen sind Mietminderungen aufgrund von Mietmängeln möglich?
Dies sind einige der typischen Fragen, die in der Kanzlei Dr. Sandhaus Rechtsanwaltspartnerschaft mbB immer wieder neu geklärt werden. Wir vertreten im Rahmen des Mietrechts sowohl die Mieter und Pächter als auch die Vermieter, Verpächter, Hauseigentümer und Immobilienverwalter – von Wohnräumen ebenso wie von gewerblich genutzten Immobilien.
So beraten wir die Vermieterseite beispielsweise dabei, den Mietvertrag im Falle eines Eigenbedarfs oder eines anderen fundierten Kündigungsgrundes in Übereinstimmung mit dem Mietrecht aufzulösen. Bei einem Zahlungsverzug seitens des Mieters oder anderen Verstößen gegen Pflichten aus dem Mietvertrag unterstützen wir den Besitzer oder Verwalter des Mietshauses auf verschiedenen Ebenen – wie dem Forderungseinzug bzw. Inkassoverfahren – bis hin zur Räumungsklage.
Selbstverständlich haben wir genauso die Sichtweise der Mieter im Blick und legen ihnen ihre Möglichkeiten dar, ihre Rechte geltend zu machen. So ist vielen Betroffenen nicht bewusst, dass befristete Mietverträge im Wohnungsmietrecht nicht vorgesehen sind. Jedoch ist ein zeitweiser Ausschluss der ordentlichen Kündigung möglich – insbesondere wenn dies im Mietvertrag zwischen den Parteien für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wurde.
Streitigkeiten über Nebenkostenabrechnungen, Untervermietungen, Haustierhaltung oder den Renovierungsbedarf in Wohnungen sind weitere typische Situationen, mit deren Klärung unsere Mandanten uns im Rahmen des Mietrechts betrauen.