Mit Fachkompetenz auf der sicheren Seite
Langjährige Erfahrung in der Vertretung von Versicherten und Versicherern
Zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen über das Bestehen, Nichtbestehen und insbesondere über die Höhe von Ansprüchen. Dies betrifft sowohl privat versicherte Personen als auch gewerblich Versicherte – von der Betriebshaftpflicht bis zur KFZ-Versicherung für den kompletten Fuhrpark.
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht kennt Rechtsanwalt Klaus H. Kohake beide Seiten aufgrund langjähriger Erfahrung mit Versicherten sowie durch seine frühere Tätigkeit für einen führenden Versicherungskonzern. Er ist bei Dr. Sandhaus Rechtsanwaltspartnerschaft mbB Ihr erster Ansprechpartner in allen Belangen des Versicherungsvertragsgesetzes.
Wir übernehmen sowohl die Vertretung von Versicherungsnehmern, die berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer durchsetzen wollen, wie auch Versicherern, die unberechtigte Ansprüche ihrer Kunden abwehren müssen.
Die Schwerpunkte in diesem Rechtsgebiet liegen auf folgenden Gebieten:
- Haftpflichtversicherungen (z. B. Berufs-, Betriebs-, KFZ- und Privathaftpflicht)
- Personenversicherungen (z. B. Lebens-, private Kranken- und Unfall- sowie Berufsunfähigkeitsversicherungen)
- Sachversicherungen (z. B. Wohngebäude-, Hausrat- und Einbruchdiebstahlversicherung)