Ihre Anlaufstelle bei Haftungs- und Vertragsfragen rund um Straßenverkehr und Fahrzeuge
Verkehrszivilrechtliche Beratung bei Unfällen, An- und Verkäufen und Schadensfällen
Das Verkehrsrecht verfügt über viele Abzweigungen – so zum Beispiel zum Verkehrszivilrecht, das sich zu einem großen Teil dem Geltend machen von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen widmet. Im Mittelpunkt dieses Rechtsgebiets steht der Interessenausgleich beispielsweise zwischen Unfallbeteiligten, aber auch der Einsatz für private An- oder Verkäufer von Fahrzeugen oder juristische Auseinandersetzungen mit Autohäusern, Reparaturwerkstätten und Versicherungen etc.
Wann immer Probleme im Zusammenhang mit Verbrauchsgüterkäufen – insbesondere von neuen oder gebrauchten Automobilen, Zweirädern und anderen Fahrzeugen – auftreten, sind Sie bei den Rechtsanwälten und Fachanwälten von Dr. Sandhaus Rechtsanwaltspartnerschaft mbB in den besten Händen.
Welche Sachmängel hat der Verkäufer zu tragen und zu beheben? Wie lange ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich? Haftungsangelegenheiten sind im Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht ein vieldiskutiertes Thema. Außerdem treten zwischen Leasingnehmern und Leasinggebern nicht selten Meinungsverschiedenheiten auf, wenn der Leasingvertrag endet.
Bei Bedarf beziehen wir KFZ-Sachverständige in die Bewertung von Schäden, Restwerten und sonstigen Aspekten der Fahrzeugbewertung ein, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. Wir unterstützen Sie als Unfallgeschädigten auch dabei, Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen geltend zu machen. Denn unserer Erfahrung nach gehen KFZ-Haftpflichtversicherungen selbst bei einer vollen Haftung vermehrt dazu über, Reparaturkosten-, Sachverständigen- und Mietwagenrechnungen zu kürzen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich in solchen und ähnlichen Fällen von der Beratung bis hin zur Vertretung vor Gericht.
Über das Verkehrszivilrecht hinaus sind wir für unsere Mandanten auch im Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht und im Verkehrsstrafrecht beratend tätig.