Forderungseinzug und Inkasso

  • Dr. Sandhaus & Kollegen – Kanzlei Tür

Außenstände eintreiben, gute Geschäftsbeziehungen erhalten

Offene Rechnungen mit maßgeschneiderten Strategien abschließen

 

Wenn Rechnungen nicht im vorgegebenen zeitlichen Rahmen beglichen werden und Mahnungen erfolglos zu bleiben drohen, können Sie mit dem Forderungsmanagement bzw. Inkassoverfahren Ihrer Kanzlei Dr. Sandhaus Rechtsanwaltspartnerschaft mbB einen Einnahmeausfall in der Regel noch verhindern. Ihr Vorteil: Während wir Ihre Forderungen mit den jeweils erforderlichen rechtlichen Mitteln verfolgen, können Sie die Geschäftsbeziehung – soweit gewünscht – fortsetzen.

 

Ob Kaufvertrag, Mietvertrag, Rechnung oder Schadensersatzanspruch: Oftmals kann ein Zahlungsverzug auftreten, der nicht unbedingt in einer mangelnden Zahlungsfähigkeit des Schuldners begründet sein muss. Wenn eine Zahlungserinnerung nicht zur Begleichung des fälligen Betrags führt, ergreifen wir abgestimmte Maßnahmen, mit denen Sie zu Ihrem Recht – und Ihrem Geld – kommen. So helfen wir Ihnen mit unserem Forderungsmanagement dabei, Ihre Liquidität langfristig zu sichern.

 

Für eine erfolgreiche Realisierung Ihrer Forderungen schlagen wir Ihnen individuelle Vereinbarungen vor, die von der Mahnung über die Titulierung bis zur Zwangsvollstreckung reichen können. Jeder Fall und Mandant erfordert eine individuelle Vorgehensweise mit dem Ziel, Ihre Außenstände einzutreiben und liquiditätsvernichtende Forderungsausfälle zu vermeiden.

 

Unsere vorgerichtliche Vertretung umfasst die Erstellung von Mahnschreiben und die Fristenüberprüfung. Führt die vorgerichtliche Tätigkeit nicht zum Erfolg, folgt das gerichtliche Mahnverfahren oder in besonderen Fällen in enger Abstimmung mit Ihnen auch sofort das gerichtliche Klageverfahren. Aus den erlangten gerichtlichen Titeln betreiben wir die Zwangsvollstreckung im Regelfall durch Lohn- bzw. Gehaltspfändungen oder die Pfändung von Bankguthaben.

 

Ziehen wir die Forderung erfolgreich ein, ist unsere Tätigkeit für Sie kostenfrei. Über Kosten, die entstehen, falls der Schuldner nicht zahlen kann, klären wir Sie im Vorfeld der Auftragserteilung gerne detailliert auf.