Klaus H. Kohake ist als Rechtsanwalt seit 2005 zugelassen. Nach dem Abitur absolvierte er zunächst eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann, der nach Abschluß des Studiums zum Dipl. Wirtschaftsjuristen eine Tätigkeit für eine internationale Personalberatung in Frankfurt am Main und London, sowie einer Anwaltskanzlei in den USA und für einen großen Versicherer in Berlin folgten. Nach der Zulassung als Rechtsanwalt arbeitete er in den Jahren 2015 bis Ende 2017 berufsbegleitend als Justitiar und „Leiter der Abteilung Recht und Personal“ in einem Krankenhaus.
In unserer Kanzlei betreut er neben dem allgemeinen Zivilrecht als Fachanwalt die Rechtsgebiete Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht.
Klaus H. Kohake ist ADAC Vertragsanwalt (zum ADAC-Bußgeldrechner) und engagiert sich in vielfältigen Mitgliedschaften. Hierzu gehören insbesondere die Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und der Deutsche Anwaltverein. Hinzu kommt sein Engagement beim Hamburger Institut für Versicherungsrecht, Deutschen Verkehrsgerichtstag, der Deutschen Verkehrswacht, im Industrie- und Handelsclub Osnabrück, dem Verein OsnaBRÜCKE e.V. und der Initiative „Wir starten gleich“ e.V..
Herr Kohake ist als Dozent für den Deutschen Anwaltsverein sowie für das Hamburger Institut für Versicherungsrecht tätig. In der FOCUS-SPEZIAL Ausgabe „Ihr Recht“, die jährlich erscheint und bundesweit die Top-Rechtsanwälte in den verschiedenen Rechtsgebieten auflistet, wurde Herr Rechtsanwalt Klaus Kohake in den Jahren 2021 und 2022 im Verkehrsrecht sowie 2023 und 2024 im Versicherungsrecht und Verkehrsrecht aufgeführt. Er gehört damit zu den dort genannten Top-Anwälten in Norddeutschland. Zudem ist er von dem Deutschen Anwaltsverein in den Beirat eines Reha-Management-Unternehmens entsandt worden.
Seit dem Jahre 2024 ist Herr Kohake mit den beiden Richtern des BGH Herr Wolfgang Wellner (a.D.) und Herrn Dr. Oliver Klein, Autor des Nachschlagewerkes „SchmerzensgeldBeträge".
Dieses Werk ist mit seinen über 3.000 aktuellen Urteilen gem. juralit.online in Fragen des Schmerzensgeldes längst ein unverzichtbarer Klassiker – nicht nur für Rechtsanwälte, sondern auch „für Richter und Mitarbeiter in der Versicherungswirtschaft“.